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Nachteilsausgleich bei Behinderung: Alle Vorteile

Stand: 04.05.2026 · Lesezeit: 5 Min.

Nachteilsausgleich bei Behinderung: Alle Vorteile (Stand: May 2026)

Viele Menschen mit einer Behinderung oder einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Doch was genau ist ein Nachteilsausgleich und welche Vorteile bietet er? Dieser Artikel von gesundheits-zuschuss.de gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Benachteiligungen auszugleichen, die Menschen mit Behinderung im Alltag, im Berufsleben oder in der Ausbildung erfahren. Er soll ihnen die gleichen Chancen ermöglichen wie Menschen ohne Behinderung. Die Grundlage für den Nachteilsausgleich bildet der Grad der Behinderung (GdB), der von den zuständigen Behörden festgestellt wird.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Nachteilsausgleich nicht dazu dient, eine Behinderung zu beseitigen, sondern vielmehr die negativen Auswirkungen zu minimieren. Er soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen können.

Vorteile des Nachteilsausgleichs

Die Vorteile, die sich aus einem Nachteilsausgleich ergeben, sind vielfältig und können das Leben von Menschen mit Behinderung erheblich erleichtern. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

Vorteile im Arbeitsleben

Vorteile im öffentlichen Leben

Weitere Vorteile

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Der erste Schritt zum Nachteilsausgleich ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Diesen beantragen Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder einer vergleichbaren Behörde in Ihrem Bundesland. Nach der Feststellung des GdB können Sie die verschiedenen Leistungen und Vorteile des Nachteilsausgleichs beantragen. Die Anträge sind in der Regel bei den jeweiligen Behörden oder Institutionen (z.B. Integrationsamt, Finanzamt, Verkehrsbetriebe) erhältlich.

Der Grad der Behinderung (GdB) und seine Bedeutung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf einer Skala von 0 bis 100 in Zehnerschritten gemessen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Der GdB ist entscheidend für die Inanspruchnahme vieler Nachteilsausgleiche. Je höher der GdB, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen.

Zusätzlich zum GdB können im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen werden, die weitere spezifische Nachteilsausgleiche ermöglichen. Beispiele hierfür sind: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), G (Gehbehinderung), B (Begleitperson erforderlich), H (Hilflosigkeit) oder RF (Rundfunkbeitragspflicht). Diese Merkzeichen werden aufgrund einer gesonderten Prüfung vergeben.

Der Schwerbehindertenausweis

Nach Feststellung der Schwerbehinderung erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis Ihrer Schwerbehinderung und ermöglicht Ihnen, die verschiedenen Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Achten Sie darauf, den Ausweis immer bei sich zu führen, wenn Sie Leistungen oder Vergünstigungen nutzen möchten.

Fazit

Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Die zahlreichen Vorteile im Arbeitsleben, im öffentlichen Leben und in anderen Bereichen können das Leben von Menschen mit Behinderung deutlich verbessern. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und stellen Sie die entsprechenden Anträge, um die Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. gesundheits-zuschuss.de bietet Ihnen hierbei eine wertvolle Informationsquelle.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Nachteilsausgleich

Frage 1: Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?

Antwort: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sich dadurch der Grad Ihrer Behinderung erhöht, können Sie einen Antrag auf Neufeststellung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Legen Sie dabei alle relevanten medizinischen Unterlagen bei, die die Verschlechterung belegen.

Frage 2: Kann der Nachteilsausgleich auch wieder entzogen werden?

Antwort: Ja, der Nachteilsausgleich kann entzogen werden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand so weit verbessert hat, dass der Grad der Behinderung unter die erforderliche Grenze sinkt. Die Behörde wird in diesem Fall eine Überprüfung durchführen und gegebenenfalls den Nachteilsausgleich aufheben.

Frage 3: Wo finde ich weitere Informationen und Beratung zum Thema Nachteilsausgleich?

Antwort: Neben gesundheits-zuschuss.de finden Sie weitere Informationen und Beratung bei den Versorgungsämtern, den Integrationsämtern, den Sozialverbänden (z.B. VdK, SoVD) und den Behindertenbeauftragten der Kommunen und Länder. Auch spezialisierte Rechtsanwälte können Sie in Fragen des Nachteilsausgleichs beraten.

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